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Allgemeine Geschäftsbedingungen

JUN PLUS + Consulting GmbH
Stand: 26.06.2026

1. Anbieter und Vertragspartner

Vertragspartner ist:

JUN PLUS + Consulting GmbH
Welzenbachstraße 6
80992 München

Telefon: +49 (0)89 32803696
Telefax: +49 (0)89 32803698
Mobil: +49 (0)163 6618479
E-Mail: info@junplus.de

Amtsgericht München, HRB 217118
Geschäftsführer: Jun Luo

Die JUN PLUS + Consulting GmbH ist als Immobilienmakler nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO sowie als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 GewO tätig.

Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO als Immobilienmakler erteilt durch:
Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, Gewerbebehörde

Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO als Immobiliardarlehensvermittler erteilt durch:
Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, Gewerbebehörde

Registrierungsnummer nach § 34i GewO:
D-W-155-UT8D-28

Registerstelle:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag / Vermittlerregister

Bescheinigung ausgestellt durch:
IHK für München und Oberbayern

2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung dieser Website, für allgemeine Immobilienanfragen, Finanzierungsanfragen, Kontaktaufnahmen sowie für die Anbahnung und Durchführung von Makler- und Vermittlungsleistungen der JUN PLUS + Consulting GmbH.

Für einzelne Immobilienangebote, Exposé-Anfragen, Provisionsvereinbarungen, Widerrufsbelehrungen, Finanzierungsanfragen oder gesonderte Beauftragungen können ergänzende oder gesonderte Vertragsunterlagen gelten. Diese gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, soweit sie speziellere Regelungen enthalten.

3. Tätigkeitsbereiche

Die JUN PLUS + Consulting GmbH bietet insbesondere folgende Leistungen an:

  • Nachweis und/oder Vermittlung von Kaufgelegenheiten für Immobilien
  • Betreuung von Immobilieninteressenten, Käufern, Verkäufern und Eigentümern
  • Bereitstellung von Exposés und Objektunterlagen
  • Organisation und Durchführung von Besichtigungen
  • Kommunikation und Abstimmung zwischen Interessenten, Verkäufern, Eigentümern, Notaren und sonstigen Beteiligten
  • Beratung und Vermittlung im Zusammenhang mit Baufinanzierungen und Immobiliardarlehen
  • Vorbereitung und Begleitung von Finanzierungsanfragen

Ein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages, Darlehensvertrages oder sonstigen Hauptvertrages besteht nicht.

4. Immobilienangebote und Objektangaben

Die auf der Website, in Exposés, in Anzeigen, auf Immobilienportalen oder in sonstigen Unterlagen enthaltenen Objektangaben beruhen regelmäßig auf Angaben des Eigentümers, Verkäufers oder sonstiger Dritter.

Die JUN PLUS + Consulting GmbH gibt diese Informationen nach bestem Wissen weiter. Eine eigene technische, rechtliche, steuerliche, bauliche oder wirtschaftliche Prüfung der Immobilie erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.

Die Angaben dienen der ersten Information und stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar. Irrtum, Änderungen, Auslassungen und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Objektangaben wird nur im gesetzlich zwingenden Umfang übernommen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen bleibt unberührt.

5. Exposé-Anfragen und Maklervertrag

Für provisionspflichtige Immobilienangebote kann vor Freischaltung oder Übersendung des Exposés der Abschluss eines Maklervertrages erforderlich sein.

Ein Maklervertrag kommt insbesondere zustande, wenn der Interessent die hierfür vorgesehenen Pflichtfelder bestätigt und den entsprechend bezeichneten Button, zum Beispiel

„Makler provisionspflichtig beauftragen und Exposé ansehen“,

anklickt oder auf andere Weise eine provisionspflichtige Beauftragung in Textform erklärt.

Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser bedarf der Maklervertrag der Textform.

6. Käuferprovision bei Immobilienkauf

Soweit für ein Immobilienangebot eine Käuferprovision vereinbart wird, entsteht die Zahlungspflicht des Käufers nur, wenn infolge der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der JUN PLUS + Consulting GmbH ein notarieller Kaufvertrag über die angefragte Immobilie zustande kommt.

Die bloße Exposé-Anfrage, die Übersendung oder der Download des Exposés, die Bereitstellung von Objektunterlagen, eine telefonische Beratung oder die Durchführung einer Besichtigung lösen für sich genommen keine Zahlungspflicht aus.

Die konkrete Höhe der Käuferprovision ergibt sich aus der jeweiligen Provisionsvereinbarung und dem jeweiligen Immobilienangebot. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich gegenüber Verbrauchern angegebene Provisionen einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Soweit die gesetzlichen Regelungen über die Verteilung der Maklerkosten beim Kauf von Wohnungen oder Einfamilienhäusern Anwendung finden, werden diese beachtet.

7. Doppeltätigkeit

Die JUN PLUS + Consulting GmbH darf, soweit gesetzlich zulässig, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig sein.

Soweit bei Kaufverträgen über Wohnungen oder Einfamilienhäuser mit Verbrauchern eine Provision von beiden Parteien verlangt wird, erfolgt dies nur unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen zur Verteilung der Maklerkosten.

8. Vertraulichkeit von Exposés und Objektunterlagen

Exposés, Objektunterlagen und sonstige Informationen zu Immobilien sind ausschließlich für den jeweiligen Interessenten bestimmt.

Der Interessent verpflichtet sich, das Exposé und die darin enthaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und diese nicht ohne vorherige Zustimmung der JUN PLUS + Consulting GmbH an Dritte weiterzugeben.

Eine unbefugte Weitergabe berührt einen etwaigen Provisionsanspruch der JUN PLUS + Consulting GmbH im gesetzlich zulässigen Umfang nicht, sofern infolge der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Kaufvertrag zustande kommt.

9. Vorkenntnis

Ist dem Interessenten die angebotene Immobilie bereits bekannt, hat er die JUN PLUS + Consulting GmbH unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen.

Unterbleibt ein solcher Hinweis, kann dies bei einem späteren Kaufvertrag als Indiz dafür gewertet werden, dass die Maklertätigkeit der JUN PLUS + Consulting GmbH für den Vertragsabschluss mitursächlich war. Gesetzliche Einwendungen des Interessenten bleiben unberührt.

10. Kontaktaufnahme, Besichtigungen und Verhandlungen

Besichtigungen, Rückfragen, Kaufpreisverhandlungen und sonstige Gespräche im Zusammenhang mit einer angefragten Immobilie sollen über die JUN PLUS + Consulting GmbH geführt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Eine Verpflichtung des Interessenten zum Erwerb der Immobilie entsteht hierdurch nicht.

11. Kein Kaufzwang

Durch eine Immobilienanfrage, eine Exposé-Anfrage, die Bestätigung einer Provisionsvereinbarung, den Download von Unterlagen oder die Durchführung einer Besichtigung entsteht keine Verpflichtung des Interessenten, die Immobilie zu kaufen.

12. Finanzierungsberatung und Immobiliardarlehensvermittlung

Die JUN PLUS + Consulting GmbH ist als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 GewO tätig.

Eine Finanzierungsberatung oder Immobiliardarlehensvermittlung erfolgt auf Grundlage der vom Interessenten mitgeteilten Angaben sowie der jeweils zur Verfügung stehenden Finanzierungsangebote.

Ein Darlehensvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Darlehensgeber zustande. Die JUN PLUS + Consulting GmbH übernimmt keine Garantie dafür, dass eine Finanzierung angeboten, bewilligt oder zu bestimmten Konditionen abgeschlossen wird.

Die Entscheidung über die Vergabe eines Darlehens trifft ausschließlich der jeweilige Darlehensgeber.

Der Kunde ist verpflichtet, die für eine Finanzierungsanfrage erforderlichen Informationen vollständig und zutreffend mitzuteilen. Hierzu können insbesondere Angaben zur Person, zum Einkommen, zur Vermögenssituation, zu bestehenden Verbindlichkeiten, zum Finanzierungszweck und zur Immobilie gehören.

13. Keine Rechts- oder Steuerberatung

Die Tätigkeit der JUN PLUS + Consulting GmbH umfasst keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung.

Rechtliche, steuerliche, bautechnische oder wirtschaftliche Fragen sind bei Bedarf mit einem Rechtsanwalt, Steuerberater, Architekten, Sachverständigen oder sonstigen fachkundigen Berater zu klären.

14. Widerrufsrecht für Verbraucher

Ist der Kunde Verbraucher und kommt ein Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen zustande, kann ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils gesondert bereitgestellten Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular.

15. Haftung

Die JUN PLUS + Consulting GmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die JUN PLUS + Consulting GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

16. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der JUN PLUS + Consulting GmbH.

17. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Vertragssprache ist Deutsch.

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